Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel des Vereins KOHLE fürs AHRTAL e.V. („Veranstalter“) und dem teilnehmenden Kunden („Teilnehmer“)
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Homepage des Veranstalters www.kohlefuersahrtal.de.(Oder iRd Teilnahmebedingungen, vgl. Ziffer 2)
Veranstalter des Gewinnspiels ist KOHLE fürs AHRTAL e.V., Hönnetalstrasse 252, 58675 Hemer.
Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel von KOHLE fürs AHRTAL e.V., nachfolgend Veranstalter genannt, ist durch den Erwerb von Losen möglich und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Lose erworben werden. Dies geht vor Ort bei Events bzw. Veranstaltungen, an denen der Verein teilnimmt oder über die Internetseite www.kohlefuersahrtal.de.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Gewinnspiels ist ab sofort möglich. Die Teilname am Gewinnspiel endet beim Winzerfest in Dernau am 23. bis 26. September 2022.
Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.
Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
– Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
– Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
– unlauterem Handeln oder
– falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir folgende Gewinne:
– Gewinn 1#: Promo-Fahrzeug
– Gewinn 2#: Urlaub
– Gewinn 3#: weitere Gewinne entnehmen Sie bitte beim Veranstalter oder auf www.kohlefuersahrtal.de
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt auf dem Winzerfest in Dernau nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Teilnehmer, die Gewinner der Verlosung sind, werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail / Anschreiben / Telefonanruf über den Gewinn informiert. Die gezogenen Losnummern werden auf unserer Website www.kohlefuersahrtal.de einzusehen sein.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, oder an den gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Teilnehmers. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich.
Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.
Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
5. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
6. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail- und Post-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum nicht zwingend notwendig. Beim Kauf von Losen über das Shopsystem im Internet unter www.kohlefuersahrtal.de, ist dies jedoch erforderlich. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse, Post-Adresse und Geburtsdatum wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie der Veranstalter sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird.
Der Teilnehmer ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Teilnehmer das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per Anruf, Fax, E-Mail, auf der Homepage des Veranstalters oder schriftlich an den Veranstalter möglich.
Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
7. Anwendbares Recht
Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht
Beim Erwerb von einem oder mehreren Losen, erklärt der/die Teilnehmer/in sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.